Einheits-Prüfgerät „Rundfunkmechanik“
Die ersten 4 Seiten bilden ein Heft (2 und 3 sind innen). Der Bestellschein befindet sich mit der Vorderseite rechts neben Seite 3, getrennt durch eine Perforation.
Titel | Einheits-Prüfgerät „Rundfunkmechanik“ |
---|---|
Tags | |
Datum | ca. 1939 |
Hersteller | Funke (Weida) |
Breite × Höhe | 151 mm × 211 mm |
Seitenanzahl | 6 |
![](/img/documents/konvolut-prospekte-3/funke-einheits-pruefgerät-rundfunkmechanik-6.jpg)
Versionen der Bilder dieser Seite:
- Graustufen-Version (136,4 kB)
- Unbearbeiteter Scan (2,6 MB) – Angezeigte Version
Text auf dieser Seite
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
- Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser unveräußerliches Eigentum.
- Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns vorzubringen. Später eingehende Beanstandungen werden abgelehnt.
- Ein Jahr Garantie gewähren wir auf umstehend bestellte Röhrenprüfgeräte, und zwar versteht sich diese in der Weise, daß wir für alle Teile, die sich infolge Material- oder Arbeitsfehler als unbrauchbar erweisen, kostenfreien Ersatz liefern bew. die Mängel beseitigen, und zwar franko gegen franko. Von der Garantie sind unsererseits stets die Röhren ausgenommen. Weitergehende Ansprüche, wie Vergütung von Schäden oder dergleichen werden ausdrücklich abgelehnt. Beanstandungen erkennen wir nicht an, wenn ohne unser Einverständnis an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Nacharbeiten vorgenommen worden sind.
- Verpackung wird nicht berechnet. Alle Sendungen gehen auf Gefahr des Empfängers.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand ist Weida i. Thür.
Weitere Dokumente in diesem Satz „Konvolut Prospekte 3“: